Umgangskosten dokumentieren
Welche Kosten beim Umgang anfallen, wie du Fahrten sauber rechnest und welche Belege dir später fehlen.
Wenn ein Schreiben zum Unterhalt kommt, stehen darin Zahlen, aber selten, woher sie kommen. Hier steht, worauf sie beruhen und wo deine Fahrten zum Kind hineinspielen können.
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Die Düsseldorfer Tabelle gibt das Oberlandesgericht Düsseldorf heraus, abgestimmt mit den anderen Oberlandesgerichten. Die aktuelle Fassung gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, an der sich Jugendämter, Kanzleien und Gerichte orientieren. So steht es in der Tabelle selbst (Anmerkung A. I).
Wichtig für das Lesen: Die Tabelle nennt den Bedarf eines Kindes, nicht den Betrag, der am Ende überwiesen wird. Zwischen beidem liegen das Kindergeld, das Einkommen und der Selbstbehalt. Deshalb kann dieselbe Zeile in zwei Familien zu unterschiedlichen Zahlbeträgen führen.
Die Tabelle ordnet nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der Barunterhalt zahlt, und nach dem Alter des Kindes. In der ersten Einkommensgruppe, bei einem Nettoeinkommen bis 2.100 Euro, nennt sie für 2026 diese Monatsbeträge:
Diese erste Gruppe entspricht dem Mindestunterhalt nach der Mindestunterhaltsverordnung (Anmerkung A. II). Mit höherem Einkommen steigen die Beträge stufenweise.
Vom Bedarf wird das Kindergeld abgezogen. Lebt ein minderjähriges Kind überwiegend bei einem Elternteil, wird es zur Hälfte angerechnet (§ 1612b BGB, Anmerkung A. VI).
Und dem Elternteil, der zahlt, muss genug zum Leben bleiben. Gegenüber minderjährigen Kindern nennt die Tabelle 2026 einen notwendigen Selbstbehalt von 1.450 Euro im Monat bei Erwerbstätigkeit und 1.200 Euro ohne Erwerbstätigkeit. Darin sind bis 520 Euro Warmmiete enthalten (Anmerkung A. VII, zu § 1603 Abs. 2 BGB). Reicht das Einkommen nicht für den vollen Betrag, wird nach den Anmerkungen der Tabelle anders gerechnet.
Wie viel in deinem Fall tatsächlich zu zahlen ist, hängt an deinem Einkommen, an weiteren Unterhaltspflichten und an deinen Wohnkosten. Den Betrag für deinen Fall rechnen das Jugendamt oder eine Kanzlei für Familienrecht mit deinen Unterlagen aus.
Beide Eltern tragen zum Unterhalt bei, nur auf unterschiedliche Weise. Der Elternteil, bei dem ein minderjähriges Kind lebt, erfüllt seinen Teil in der Regel durch Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil zahlt Barunterhalt. So regelt es § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Was gilt, wenn du dein Kind deutlich mehr als üblich siehst, hat der Bundesgerichtshof am 15. April 2026 entschieden (XII ZB 415/25). Nach den Leitsätzen des Beschlusses gilt:
Das gilt für einen Umgang über das übliche Maß hinaus, nicht für jede Regelung. Ob deine darunter fällt, ist eine Frage für die Beratung.
Eine feste Regel im Gesetz, wie Fahrtkosten des Umgangs beim Unterhalt zählen, gibt es nicht. Es kommt auf den Einzelfall an.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen, erarbeitet von den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln (Stand 1. Januar 2026, Nr. 10.7), sagen dazu: Umgangskosten, die deutlich über den verbleibenden Anteil am Kindergeld hinausgehen, können durch einen teilweisen Abzug vom Einkommen oder eine Erhöhung des Selbstbehalts berücksichtigt werden. Das Wort „können“ ist dabei wichtig. Andere Oberlandesgerichte haben eigene Leitlinien, und am Ende entscheidet das Gericht über den konkreten Fall.
Für dich heißt das vor allem: Ob deine Fahrten berücksichtigt werden, lässt sich nur prüfen, wenn sie nachvollziehbar aufgeschrieben sind. Geprüft werden kann nur, was mit Datum und Kilometern aufgeschrieben ist.
Für ein Gespräch über Unterhalt und Umgangskosten reichen wenige, aber vollständige Angaben:
So entsteht eine Übersicht zum Vorlegen beim Jugendamt, beim Anwalt oder vor Gericht. Wie du Kilometer sauber erfasst und welche Belege später oft fehlen, steht ausführlich im Text Umgangskosten dokumentieren. Schreib dabei nur auf, was passiert ist, ohne Bewertung des anderen Elternteils.
Wenn das Geld gerade knapp ist: Ideen für Umgänge, die wenig kosten, sammelt der Text Umgang mit wenig Geld.
Beim Jugendamt kannst du dich zu Unterhalt beraten lassen und nach einer Beistandschaft fragen. Für deine persönliche Rechnung und für alles, was strittig ist, ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht die richtige Stelle.
Bring zu beiden Terminen mit, was du hast: Einkommensnachweise, das Schreiben zum Unterhalt und deine Aufzeichnungen über Fahrten, Belege und Umgangszeiten.
Welche Kosten beim Umgang anfallen, wie du Fahrten sauber rechnest und welche Belege dir später fehlen.
Was der Elternteil, der fährt, in beiden Modellen zusätzlich trägt, und was das für deine Aufzeichnungen heißt.
Umgangszeit hält Umgangszeiten, Ausfälle, Fahrten und Belege mit Zeitstempel fest, offline und ohne Konto auf deinem iPhone, und exportiert alles als ZIP mit PDF. Den Unterhalt rechnet die App nicht aus.
Im App Store fürs iPhone, Android folgtDieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Stand: 22.10.2026. Für deine persönliche Situation helfen das Jugendamt und eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht.